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Christoph Gasser-Mair
Christoph Gasser-Mair
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07.09.2022    2 Bilder

ÖBB: Alkoholverbot am Bahnhof Feldkirch ab sofort in Kraft

  • Konsumation alkoholischer Getränke im gesamten Bahnhofsbereich untersagt (ausgenommen sind Gastronomiegeschäfte bzw. –flächen).
  • Einhaltung des Alkoholkonsumationsverbots wird kontrolliert, bei einem Verstoß kann das Security-Personal die betroffene/n Person/en aus dem Gebäude verweisen.

(Bregenz, Feldkirch 07.09.2022) – Seit Kurzem ist die von der Stadt Feldkirch beschlossene Alkoholverbotsverordnung (AlkVerbVO), im Umfeld des Bahnhofs Feldkirch (Vorplatz etc.) in Kraft. In Übereinstimmung mit der Stadtgemeinde haben die ÖBB nun auch die Hausordnung für das Bahnhofsgebäude entsprechend angepasst. Ab sofort gilt das Alkoholkonsumationsverbot daher für den gesamten Bereich am Bahnhof Feldkirch (Bahnhofsgebäude, Bahnsteige etc.). Das heißt, dass die Konsumation alkoholischer Getränke und / oder das Mitführen alkoholischer Getränke zur Konsumation auf der gesamten Bahnhofsfläche untersagt sind. Ausgenommen davon sind Gastronomiegeschäfte bzw. -flächen. Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit der ÖBB, das entsprechende Alkoholkonsumationsverbot ist in der Hausordnung für den Bahnhof Feldkirch geregelt. Bei einem Verstoß kann das Security-Personal die betroffene/n Person/en aus dem Gebäude weisen.

 

Am Bahnhof Dornbirn wurde ein entsprechendes Alkoholkonsumationsverbot bereits im Jahr 2016 als Pilotprojekt umgesetzt. Die hier gemachten Erfahrungen sind sehr positiv und werden auch von den Bahnkund:innen durchwegs begrüßt. Der Bahnhof Feldkirch ist damit österreichweit der sechste Bahnhof, an dem der Konsum alkoholischer Getränke verboten ist.

Die weiteren Bahnhöfe: Innsbruck (seit 2017), Salzburg (2018), Wien Praterstern (2018), Wiener Neustadt (2019)

Bilder (2)

Bahnhof Feldkirch
1 600 x 1 068 © ÖBB/Fritscher
Bahnhof Feldkirch
1 600 x 1 068 © ÖBB/Fritscher