Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2018 rund 66 Millionen Tonnen. Viele dieser Abfallarten würden sich allerdings aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gut für den Transport auf der Bahn eignen, wie zum Beispiel Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken. Trotzdem werden rund 80 Prozent dieser für die Bahn besonders geeigneten Abfälle nach wie vor auf der Straße transportiert. Hier gibt es also viel Potenzial für eine Transportverlagerung auf die Schiene und damit auch für eine sofortige Reduktion von CO2, Feinstaub und Straßenlärm in Österreich. Denn jeder Transport mit der Bahn ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz, 40-mal klimafreundlicher als der LKW-Verkehr und verursacht weniger als ein Drittel externer Kosten im Vergleich zum Straßengüterverkehr.
Im Zuge der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) begrüßen die ÖBB den Vorschlag einer stufenweisen Verringerung der Transportdistanzen für verpflichtende Abfalltransporte ab 100 Kilometer sowie die Einrichtung einer „Plattform Abfalltransport“, die sämtliche Angebote der verfügbaren Transportmöglichkeiten auf der Schiene übersichtlich zusammenfasst. Auch die Genehmigung von neuen Gewerbe- und Industrieparks soll künftig nur mit oder in der Nähe eines Gleisanschlusses erfolgen.
Abfall auf Schiene bringen
Der aktuelle Entwurf zur AWG-Novelle sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: ab 2023 sollen 300km Transportdistanz zum Schienentransport verpflichten, ab 2024 dann 200km und ab 2025 sollen Abfalltransporte ab 100 Kilometer Distanz auf der Schiene stattfinden. Die ÖBB begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich, denn nur so können auch Abfalltransporte innerhalb Österreichs auf die Schiene verlagert werden, die mit der bisher geltenden Grenze von 400 Kilometern nicht erfasst wurden. Auch die Herabsetzung der Mengengrenze von ursprünglich 50 Tonnen auf drei Tonnen ist ein wichtiger und starker Beitrag zur Dekarbonisierung des Transportsektors. Österreichs Schienengüterverkehrsunternehmen sind heute dank innovativer Behälterlösungen jederzeit in der Lage, auch geringe Mengen einfach und effektiv CO2-neutral auf der Schiene zu transportieren. Mit den im Entwurf zur AWG Novelle vorgelegten, klaren und richtungsweisenden Vorgaben wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der österreichischen Klimaziele gesetzt.
„Plattform Abfalltransport“ und Vorbildrolle der Kommunalbetriebe
Voraussetzung für die einfache und effiziente Organisation von Abfalltransporten auf der Schiene ist die klare Übersicht über sämtliche Angebote aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Auf einer neuen „Plattform Abfalltransport“ sollen diese Angebote übersichtlich zusammengefasst und jederzeit für interessierte Kunden aufrufbar sein sowie innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung über die verfügbaren Transportmöglichkeiten auf der Schiene liefern. Die ÖBB begrüßen den im AWG Entwurf enthaltenen Vorschlag zur Etablierung einer Plattform Abfalltransport beim Bundesministerium für Klimaschutz und werden die Umsetzung dieser Plattform bestmöglich unterstützen.
Darüber hinaus wird diese Plattform insbesondere für Städte und Gemeinden, die für Einsammeln und Entsorgung des kommunalen Abfalls verantwortlich sind, ein wertvolles Service bieten, um Abfalltransporte CO2 neutral zu gestalten. Damit können Kommunen zum einen ihrer Vorbildrolle gerecht werden und zum anderen ihre CO2 Bilanz rasch verbessern und dadurch in weiterer Folge drohende CO2 Strafzahlungen verhindern und verringern.
Vom Abfall zum Rohstoff
Die Definition des Abfalls bedarf aus Sicht der ÖBB noch einer Nachschärfung: hier unterscheidet sich die nationale Definition von der bereits vorhandenen EU-Rechtssprechung, ab wann Abfall-Materialien bei weiterer Verwertung ihre Eigenschaft als Abfall verlieren und damit zum Sekundärrohstoff werden. Aus Sicht der ÖBB sollte daher die nationale Rechtslage an die unionsrechtlichen Vorgaben angeglichen werden. Damit wäre klargestellt, dass grundsätzlich jedes Verwertungsverfahren zum Eintritt des Abfallendes führen kann, wodurch auch der Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft geebnet werden könnte.
ÖBB Appell: neuen Gewerbe- und Industrieparks mit Bahnanschluss verbinden!
Um die CO2 neutrale Ver- und Entsorgungskette für Gewerbe- und Industrieparks sicherzustellen, schlagen die ÖBB zusätzlich vor, in Zukunft einen Bahnanschluss zur Voraussetzung für die Genehmigung von Gewerbe- und Industrieparks zu machen.