ÖBB erstatten die Kosten für Bahntickets zu den Taylor Swift-Konzerten in Wien (Wien, 8. August 2024) – Die ÖBB bieten rasche und unbürokratische Rückerstattung von Bahntickets für Reisende zu den Taylor Swift-Konzerten in Wien an. Die ÖBB erstatten aus Kulanzgründen die Kosten für Tickets (inkl. Stornogebühren), die für die An- und Rückreise zu den Taylor-Swift-Konzerten in Wien (mit Geltungsdauer 08.-11.08.2024) direkt bei den ÖBB gekauft und noch nicht in Anspruch genommen wurden. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont: „Für tausende Fans ist durch die Absage der Taylor Swift-Konzerte in Wien ein lang ersehnter Traum geplatzt. Viele Swifties reisen weit an - viele tun das natürlich auch mit den ÖBB. Gerade in diesen Zeiten möchte ich nicht, dass diejenigen noch zusätzlich finanzielle Nachteile erleiden. Wir haben deshalb gemeinsam mit den ÖBB festgelegt: Wer zum Konzert gefahren wäre, das Zug-Ticket nun aber nicht mehr benötigt, bekommt die Kosten refundiert. Terroristen wollen uns durch Angstmacherei und Panik auseinanderdividieren und uns unsere Lebensart, Vielfalt und Offenheit nehmen. Aber genau das werden wir nicht zulassen, dem werden wir nicht nachgeben. Wir stehen zusammen. Die Rückerstattung ist ein kleiner Beitrag dazu." ÖBB CEO Andreas Matthä ergänzt: „Mir tun die vielen Menschen leid, die sich von ganzem Herzen darüber gefreut haben, ihr Idol endlich live zu sehen. Wenn Terror und Bedrohung dazu führen, dass solche Feste der Freude und des Zusammenseins abgesagt werden, ist das ehrlich erschreckend. Als ÖBB können wir nur einen kleinen Beitrag zum Trost leisten und refundieren selbstverständlich die Kosten für nicht stornierbare Tickets nach Wien an den drei geplanten Konzerten.“ ÖBB Tickets, die digital erworben wurden und noch innerhalb der üblichen Stornofrist liegen, können die Kund:innen selbst direkt online stornieren. Jene ÖBB Tickets, bei denen die Stornofrist bereits überschritten ist (inkl. zuggebundener Sparschiene-Tickets), können ausschließlich an den Ticketschaltern in den ÖBB Reisezentren retourniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tickets noch nicht in Anspruch genommen wurden sowie der Vorweis eines Konzerttickets bzw. einer Buchungsbestätigung.