ÖBB: Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg: Umweltverträglichkeitserklärung neu eingereicht Planmäßig zum Jahreswechsel hat die ÖBB-Infrastruktur am 22. Dezember 2023 die UVP-Unterlagen zur Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg inklusive vertiefter Planungen erneut zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Die wesentlichen Änderungen: Ein Abtransport des Ausbruchmaterials ist, soweit möglich, per Bahn vorgesehen. Und durch eine Optimierung des Trassenverlaufs wird die Fischach nun unterquert und die Arbeiten in diesem Bereich können auf der Jesuitenwiese konzentriert werden. Eingriffe in den Lebensraum geschützter Tierarten werden damit weitestgehend vermieden.     Auf einer Streckenlänge von 21,5 Kilometern, davon 16,2 Kilometer im Flachgauertunnel, wird die Strecke künftig in Köstendorf von der bestehenden Weststrecke abzweigen und im Raum Kasern wieder mit dieser verknüpft. Sowohl in der Bauphase, als auch später während des laufenden Bahnbetriebs, ist der Schutz der Anrainerinnen und Anrainer ein wesentlicher Inhalt der Planungen. Belastungen durch die Baustelle – etwa Lärm oder Staub – werden detailliert abgeleitet und die frühestmögliche Errichtung von entsprechenden Schutzmaßnahmen, z.B. Lärmschutzwände, geplant. Auch der Hochwasserschutz wurde umfassend betrachtet.   Geprüft wird nun durch die zuständige Behörde, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, bzw. durch unabhängige Sachverständige, die von der Behörde bestellt werden.   Ablauf genau geregelt Nun prüfen zunächst die Sachverständigen, ob die Unterlagen vollständig sind. Im Rahmen der öffentlichen Auflage können dann alle Bürger:innen Einsicht in die Projektunterlagen nehmen. Innerhalb der Auflagefrist gibt es die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme an die zuständige UVP-Behörde abzugeben. Außerdem können interessierte Bürger:innen an der Erörterung und der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Die Sachverständigen verfassen anschließend das Umweltverträglichkeitsgutachten.   Schließlich entscheidet die Behörde über den Antrag und erlässt gegebenenfalls einen Bescheid zur Genehmigung des Vorhabens. Soweit für das Vorhaben noch landesrechtliche Genehmigungen erforderlich sind (z.B. nach naturschutz- oder straßenrechtlichen Bestimmungen) ergehen diese durch die zuständigen Landesbehörden. Entscheiden alle Behörden positiv, startet mit der noch detaillierteren Ausschreibungs- und Ausführungsplanung die nächste Projektphase.   Je nach Verlauf der Behördenverfahren ist damit aus heutiger Sicht ein Baustart 2027 und eine Inbetriebnahme 2040 denkbar.   Vier Gleise schaffen mehr als zwei.  Weil nach der Fertigstellung die schnellen Fernverkehrszüge ungehindert und in höherer Geschwindigkeit auf der Neubaustrecke im Tunnel durchfahren können, ist auf der „alten“ Bestandsstrecke über Seekirchen ein dichteres Angebot an Nahverkehrszügen möglich. Somit profitieren sowohl Pendlerinnen und Pendler aus dem Flachgau als auch Fahrgäste im nationalen und internationalen Fernverkehr. Dort kommt auch die um fünf Minuten kürzere Fahrzeit zu tragen. Darüber hinaus nützt das größere Platzangebot auf der Schiene dem Güterverkehr. Das macht die Schiene im Vergleich zur Straße konkurrenzfähiger.