Parkdeck Wels: Erste Bilanz fällt positiv aus und bringt Tarifreduktion ab Jänner Seit 2. November ist das schrankenlose und unkomplizierte Zufahrtssystem in Kraft. Die erste Bilanz fällt positiv aus. Die ÖBB installierten gemeinsam mit der Stadt Wels das neue Zufahrtssystem, um eine korrekte Nutzung für Kund:innen des öffentlichen Verkehres zu gewährleisten. Dadurch stehen vor allem Pendler:innen und Reisenden die nötigen Plätze zur Verfügung – täglich sind dadurch rund 150-200 zusätzliche Plätze vorhanden. Die ersten Wochen wurden genutzt, um die Entwicklung genau zu beobachten und nun zu evaluieren. Tarifreduktion ab Jänner ÖBB und Stadt Wels haben sich entschlossen die Tarifstruktur anzupassen, zu reduzieren: Mit 1.1.2024 treten Änderungen bzw. Tarifreduktionen beim Monats- und Jahresparkticket in Kraft. Tarife neu: Monatsparkticket 40 € (statt 50 €) Jahresparkticket 400 € (statt 500 €) Unveränderte Tarife: 1. und 2. Tag je 2 € 3. und 4. Tag je 4 € Ab dem 5. Tag je 8 € Unverändert bleibt auch, dass auch Besitzer:innen von Monats- und Jahresparktickets weiterhin maximal zwei Tage am Stück im Parkdeck parken dürfen. Bei längerer Parkdauer werden die regulären Tarife verrechnet. Bestehende Besitzer:innen eines Jahresparktickets erhalten die Differenz zur Vergünstigung (€100.-) gutgeschrieben bzw. refundiert.   Handhabung des neuen Zufahrtssystems Das Zufahrtssystem kommt ohne Schrankenanlage aus. Bei der Einfahrt wird das Kennzeichen des einfahrenden Autos mittels Kamera automatisch erfasst. Beim Verlassen des Parkdecks registriert eine weitere Kamera via Kennzeichenerfassung, dass das Auto die Anlage wieder verlassen möchte. Erst jetzt muss der Fahrer selbst aktiv werden und einen gültigen Fahrschein-Code am Scanner der Ausfahrtssäule einlesen. (Kund:innen der WESTbahn benötigen weiterhin ein Zusatzticket mit QR-Code für das Parkdeck, das sie beim Kauf Ihres Bahntickets anfordern müssen.) Durch die Verknüpfung von Autokennzeichen und Fahrschein erkennt das System, ob man berechtigt geparkt hat. Das System berechnet zugleich automatisch das Parkentgelt. Die Bezahlung erfolgt direkt an der Ausfahrtssäule elektronisch mit Bankomat- oder Kreditkarte. Schaltet die Ampel an der Ausfahrt auf Grün, ist der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen. Das Parkentgelt kann auch bis zu 48 Stunden nach Ausfahrt über pay.arivo.app online bezahlt werden. Wer einen Dauerfahrschein für öffentliche Verkehrsmittel, z.B. ein Klimaticket, besitzt, muss dieses nur bei der ersten Ausfahrt einlesen lassen, die Parkberechtigung ist dann auf die Dauer der Gültigkeitsdauer des Dauerfahrscheines hinterlegt. Wer einen solchen Dauerfahrschein besitzt, kann auch eine Dauerparkberechtigung (Monats- oder Jahresparkticket) für das Parkdeck unter https://wels.arivo.app/de/ erwerben und muss damit nach der ersten Nutzung bei der Ausfahrt weder den Fahrschein erneut scannen noch bezahlen. Allerdings dürfen auch Inhaber:innen einer Dauerparkberechtigung nur für einen begrenzten Zeitraum am Stück im Parkdeck parken. Bei längerer Parkdauer werden die regulären Tarife verrechnet. So funktioniert das Zufahrtssystem: https://youtu.be/6c82o-TbOaU  APCOA als Ansprechpartner Wird das Parkdeck trotz roter Ampel verlassen, wurde die Park and Ride-Anlage nicht entsprechend der Nutzungsbedingungen genutzt. Offene Beträge können - wie beschrieben - innerhalb von 48 Stunden unter pay.arivo.app online bezahlt werden. Sollte ein anderes Problem vorliegen, kann der Kunde sich innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt an den Betreiber des Systems, die Firma APCOA Parking GmbH, wenden. Diese ist auch für das Beschwerde-Management zuständig und unter E-Mail info@apcoa.at erreichbar. Erfolgt die Ausfahrt bei Rotlicht (kein Öffi-Fahrschein oder keine Bezahlung des Parktarifs) und die Kund:in meldet sich nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgt eine kostenpflichtige Halteranfrage. Bei Nutzung ohne Fahrschein werden Kosten in der Höhe von 50 Euro (zuzüglich Aufwand für die Lenkererhebung) für jeden angefangenen Tag fällig (maximal 150,-- Euro). Die längste ununterbrochene Parkzeit beträgt 30 Tage.